Dr. Henze
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Gynäkologische Vorsorge

Die jährliche gynäkologische Krebsfrüherkennungsuntersuchung ist ein wesentlicher Bestandteil der frauenärztlichen Versorgung.

Jede Frau ab dem 20. Lebensjahr kann einmal im Jahr eine Krebsfrüherkennung in Anspruch nehmen.

Diese ist gesetzlich geregelt und wird von den Krankenkassen bezahlt.

Was gehört zur gesetzlich geregelten Früherkennungsuntersuchung?

  • Die gezielte Anamnese zu Vorerkrankungen
  • Untersuchung der Schamlippen, der Scheide, des Muttermundes
  • Die Spiegeleinstellung des Gebärmutterhalses mit Abstrich-Entnahme (=PAP-Abstrich), ab dem 35. Lebensjahr zusätzlich mit HPV-Test
  • Tastuntersuchung der Gebärmutter und Eierstöcke
  • Ab dem 30. Lebensjahr zusätzlich die Tastuntersuchung beider Brüste und die Anleitung zur Selbstuntersuchung der Brust
  • Ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich die Tastuntersuchung des Enddarmes sowie ein immunologischer Stuhltest

Zusätzlich zu diesen Basisuntersuchungen empfehle ich jeder Patietin ab dem 25. Lebensjahr einen Ultraschall der Gebärmutter und der beiden Eierstöcke wahrzunehemen. Ab dem 40. Lebensjahr auch einen Ultraschall der beiden Brüste.

Diese Ultraschalluntersuchungen ermöglichen es, Fehlbildungen oder Erkrankungen wie Myome an der Gebärmutter oder Cysten an den Eierstöcken frühzeitig zu diagnostizieren und nötigenfalls zu behandeln.