Die jährliche gynäkologische Krebsfrüherkennungsuntersuchung ist ein wesentlicher Bestandteil der frauenärztlichen Versorgung.
Jede Frau ab dem 20. Lebensjahr kann einmal im Jahr eine Krebsfrüherkennung in Anspruch nehmen.
Diese ist gesetzlich geregelt und wird von den Krankenkassen bezahlt.
Was gehört zur gesetzlich geregelten Früherkennungsuntersuchung?
Zusätzlich zu diesen Basisuntersuchungen empfehle ich jeder Patietin ab dem 25. Lebensjahr einen Ultraschall der Gebärmutter und der beiden Eierstöcke wahrzunehemen. Ab dem 40. Lebensjahr auch einen Ultraschall der beiden Brüste.
Diese Ultraschalluntersuchungen ermöglichen es, Fehlbildungen oder Erkrankungen wie Myome an der Gebärmutter oder Cysten an den Eierstöcken frühzeitig zu diagnostizieren und nötigenfalls zu behandeln.